- Für alle Urlauber gilt die Aufforderung aus der obigen Information, dass bereits am Sonntag (bzw. Samstag) ein Test durchgeführt werden muss, da sonst das Schulgelände nicht betreten werden darf.
- Tests werden in der Woche vom 10. bis 14. Januar 2022 täglich durchgeführt.
NEU: Ausgenommen davon sind ausschließlich vollständig geimpfte (geboosterte) Personen und Genesene die mind. einmal geimpft sind. Wir werden deshalb am Montag den aktuellen Impf- bzw. Genesenenstatus per Nachweis kontrollieren müssen. Bitte haltet entsprechende Nachweise bereit. - Auf die Einhaltung der Maskenpflicht in den Gebäuden und auf dem Schulgelände und die Einhaltung des Abstandsgebots werden wir in den kommenden Wochen besonders achten.
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Digitales Elterncafè zur Berufswahl …
… zeigt am 26. Oktober viele Perspektiven auf!
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Wie geht es nach dem Schulabschluss weiter?“, das fragen sich Jugendliche und ihre Eltern, die vor dieser Weichenstellung stehen. Zum Abschluss des „Sommers der Berufsbildung“ können diese Fragen noch beim digitalen Elterncafé am 26. Oktober 2021 ab 16:45 Uhr geklärt werden.
Dabei werden die spannenden Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungsbranche im Mittelpunkt stehen. Bei der Veranstaltung von Handwerkskammer Region Stuttgart und IHK Region Stuttgart geht es unter anderem um die Themen Ausbildung und die Karrieremöglichkeiten. Eltern erhalten den kompletten Überblick über die Ausbildungschancen für ihre Kinder in den Betrieben der Region.
Beim Elterncafè aufgezeigt werden die Schritte von der Schulbank bis zur Ausbildung – also von einem möglichen Praktikum, der Bewerbung über das Vorstellungsgespräch bis zum Einstieg im Betrieb. Aktuell wichtig sind die Infos über die Auswirkungen der Pandemie auf die Ausbildung in Theorie und Praxis. Experten aus der Praxis beantworten beim kostenfreien digitalen Elterncafé verständlich und neutral die Fragen.
Das Elterncafè findet über die Online-Plattform BigBlueButton statt. Big- BlueButton ist datenschutzkonform. Teilnehmer können sich mit jedem internetfähigen Endgerät ohne eine vorherige Installation einloggen.
Ich bitte Sie die Aktion in Ihrer Organisation und bei Partnerinnen und Partnern zu bewerben, um die Jugendlichen in diesen herausfordernden Zeiten bei Ihrer Berufswahl bestmöglich zu unterstützen. Herzlichen Dank.
Freundliche Grüße
Melanie Wenzel
Team Ausbildungsbetreuung – Berufsorientierung
Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart
Maskenpflicht ab 18.10.2021
- Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum a) Wie unterscheiden sich die Regelungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Personen?
Für Schülerinnen und Schüler gilt: ·Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder Betreuungsraum am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht.
Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt: Die Maskenpflicht besteht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Regelung für die Lehrkräfte muss deshalb von der Schülerregelung abweichen, weil sie sich ständig im Raum bewegen, also bei Anwendung der Schülerregelung eine dauerhafte Maskenpflicht bestünde.
Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
b) Welche Ereignisse führen dazu, dass die beschriebenen Erleichterungen wieder entfallen müssen? Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht auch wieder im Unterrichts- oder Betreuungsraum gilt: ·Eintritt der sog. „Alarmstufe“ Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und Betreuungsraum. ·Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).
Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume unverändert bleibt. Sie gilt also beispielsweise im Lehrerzimmer.
Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.
Einschulung der neuen 5er
Unsere Einschulungsfeiern finden am kommenden Dienstag, 14. September um 14:30 Uhr für die Klassen 5Ra und 5Rb und 15:30 Uhr Klassen 5Rc und 5Rd in der Sporthalle 1 statt.
Für Schulveranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten besondere Auflagen, die wir in unserem Hygienkonzept wie folgt konkretsiert haben:
- Teilnehmen dürfen ausschließlich Personen die getestet (ein Schnelltest reicht aus) sind, einen vollständigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können.
- In allen Räumlichkeiten gilt die Maskenpflicht für alle Teilnehmenden. Auf dem Schulgelände im Freien dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.
- Unsere neuen Schüler:innen dürfen zur Schüleraufnahme maximal von 2 Personen begeleitet werden.
- Um eine Kontaktverfolgung gewährleisten zu können, ist am Veranstaltungstag eine Registrierung per Luca-App notwendig. Entsprechende QR-Codes werden am Eingang und in der Sporthalle aushängen.
- Testbeginn in der Schule (per Nasenabstrich) für die Klassen 5 ist dann am Mi. 15. September. Bis 24. September testen wir 2x pro Woche, ab dem 27. September 3x pro Woche. Ein Testnachweis bzw. die Testung in der Schule ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Ausgenommen von der Testpflicht sind ausschließlich genesese oder geimpfte Person.
Wir bitten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und freuen uns auf den gemeinsamen Nachmittag.
Schulstart am 13. Sep. 2021
Herzlich willkommen zum neuen Schuljahr 2021/22
Eure/Ihre Schulleitung
“Sommerferien 2021”
Die Schulleitung wünscht allen Schüler:innen und Eltern eine erholsame Zeit über die Sommerferien.
Die Vorbereitungen für das neue Schuljahr laufen bereits auf hochtouren, doch auch wir benötigen ein wenig Zeit, um unsere Akkus aufzuladen und uns zu erholen. Zudem stehen einige Umbaumaßnahmen im Konrektorat an. Deshalb ist die Verwaltung über den Zeitraum vom 05. bis einschließlich 31. Aug 2021 nur über eine Notbesetzung zu erreichen. Eingehende Anfragen können deshalb – wenn überhaupt – nur verzögert bearbeitet werden.
Ab dem 01. Sep 2021 sind wir wieder über die normalen Kanäle (Telefon, Post, Mail und Teams) zu erreichen.
Frau Bärlin nimmt ihre Arbeit mit Beginn der letzten Schulwoche, also ab dem 06. Sep 2021 wieder auf.
Mit Sicherheit gibt es auch im Schuljahr 2021/22 Einschränkungen durch die Pandemie. Aktuelle Informationen sind u.a. auf den Seiten des Kultusministeriums zu finden. WIr rechnen damit, ab dem 8. Sep 2021 verlässliche Aussagen zum Schulstart treffen zu können.
Die Lernbrücke für angemeldete Schüler:innen startet am Mo. 30. August um 09:00 Uhr. Bitte wartet vor dem Haupteingan vor Bau IV. wir holen euch dort ab. Für die Teilnahme an der Lernbrücke gilt die Masken- und Testpflicht.
Schöne Ferien!
Streikwarnung ÖPNV für Mittwoch, 07. Juli 2021
Betreff: Warnstreik der Gewerkschaft ver.di im Busverkehr – Spillmann am Donnerstag, 01. Juli 2021 betroffen
Streik am Mittwoch 7.7.21 am Betriebshof der OVR GmbH in Güglingen – Ausfälle beim gesamten Busverkehr im Zabergäu
Zur Durchsetzung ihrer Forderungen in den derzeit stattfindenden Tarifverhandlungen hat die Gewerkschaft ver.di am Mittwoch, den 07.07.2021 von Betriebsbeginn bis Betriebsende zum Streik in Busbetrieben aufgerufen. Bei Omnibus-Verkehr Ruoff (OVR) ist der Standort Güglingen betroffen. Wir bitten unsere Fahrgäste, sich auf erhebliche Einschränkungen bei denen durch OVR bedienten Linien (Linien 660 – 669) einzurichten. Es ist mit einer deutlichen Reduzierung der Beförderungsmöglichkeiten durch Fahrtausfälle zu rechnen. Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Linda Schäfer
Vorzimmer
Amt für Mobilität und Nahverkehr
Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Telefon 07131 994-1653 Mo.ganztägig, Di.+Fr. vormittags
Linda.schaefer@landratsamt-heilbronn.de
Dienstort:
Kaiserstraße 1
74072 Heilbronn
Rückkehr in den Präsenzunterricht
- sich alle an die geltenden Maskenpflicht (medizinische Maske reicht, diese stellen wir auch kostenlos zur Verfügung stellen) halten.
- sich alle an die geltenden Abstands- und Hygienegebote halten.
- alle die am Schulbesuch teilnehmen sich an die Testpflicht halten.
Schöne und erholsame Pfingstferien!
Fernunterricht ab Mo. 19. April
Für die kommende Woche bleiben wir im Fernunterricht. Nach dem die Inzidenz im Landkreis gestern die Marke von 200 überschritten hat, starten wir noch nicht in den Wechselunterricht. Die LKZ schreibt dazu heute in der Onlineausgabe: https://www.lkz.de/lokales/landkreis-ludwigsburg_artikel,-schulen-entscheiden-selbst-ueber-oeffnungen-_arid,633223.html .
Somit haben wir für die kommende Woche Planungssicherheit und können die Inzidenzlage genau beobachten.